Sie haben zwischen 1998 und 2014 einen LKW erworben?
Dann ist dieser LKW mit hoher Wahrscheinlichkeit vom LKW-Kartell betroffen. Sie haben einen Rückzahlungsanspruch von bis zu 10.000.- Euro pro LKW.
Wir realisieren diesen Anspruch für Sie, ohne dass Sie ein Kostenrisiko haben, auf Erfolgsbasis.
Das Kartell
Nahezu 100% des LKW-Marktes in Europa teilen sich 6 Hersteller
- -Daimler
- -Iveco
- -MAN
- -DAF
- -Volvo/Renault
- -Scania
Diese haben zwischen 1997 und 2011 ihre Bruttolistenpreise untereinander abgesprochen und damit eklatant gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. 2011 wurde das Kartell aufgedeckt und die EU-Kommission leitete eine Untersuchung ein. Diese wurde 2016 abgeschlossen und endete mit einem Rekordbußgeld von über 3 Milliarden Euro für die Kartellanten.
Bis auf Scania, haben alle Hersteller diesen Bußgeldbescheid akzeptiert. Scania ist juristisch gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen und hat Klage dagegen eingereicht. Diese Klage wurde am 01.02.2024 vom Europäischen Gerichtshof rechtskräftig abgewiesen.
Die sich daraus ergebende Konsequenz für LKW-Käufer ist ein Schadensersatzanspruch für den durch die Kartellabsprachen überhöhten Preis.
Kostenlos anfragenWelche Fahrzeuge sind betroffen?
Grundsätzlich alle LKW, die zwischen 1998 und 2011 erworben wurden. Zusätzlich sind wahrscheinlich die LKW der Jahre 2012 bis einschließlich 2014 betroffen, weil das Ende des Kartells keinen unmittelbaren Preiseffekt hat. Der Preis für LKW braucht mehrere Jahre, bis er das Niveau erreicht, das er ohne Kartell hätte. Gutachter gehen davon aus, dass es bis Ende 2014 noch einen signifikanten Kartelleffekt auf LKW-Preise gab.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Geltendmachung von Schadensersatz im LKW-Kartell gegeben sein:
- Erwerbszeitraum: 01.01.1998 bis 31.12.2014
- Erwerbarten: Kauf, Mietkauf, Leasing
- Zulässiges Gesamtgewicht: 6 Tonnen oder mehr
- Fahrzeugzustand: Neu, Gebrauchtfahrzeuge sind problematisch
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, dann helfen wir Ihnen kosten- und risikofrei zu Ihrem Recht zu kommen.
Kostenlos anfragenWie können Betroffene Schadensersatz erhalten?
Wer vom LKW-Kartell betroffen ist, der muss seinen Schadensersatz gerichtlich geltend machen. Ein solches Gerichtsverfahren ist mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Es fallen neben den eigentlichen Gerichtskosten noch erhebliche Anwalts- und Gutachterkosten an. Aus ökonomischen Gründen ist es daher sinnvoll, eine Vielzahl von Ansprüchen zu bündeln.
Wir organisieren für alle vom LKW-Kartell Betroffenen eine solche Klage gegen die Hersteller. Sie müssen uns beauftragen und uns nachweisen, dass Sie betroffene LKW erworben haben, z. B. durch Rechnungen, Auftragsbestätigungen, etc..
Wir übernehmen alle mit dem Verfahren verbundenen Kosten und Risiken für Sie. Dafür beteiligen Sie uns im Erfolgsfall mit 35% an dem Betrag, den wir für Sie erstreiten konnten. Sollte es zu keiner Zahlung an Sie kommen, so müssen Sie nichts zahlen. Wir stellen Sie also von jeglichem Kostenrisiko frei.
Alternativ bieten wir Ihnen einen Abkauf Ihrer Ansprüche an. Das hätte für Sie den Vorteil, dass Sie sofort Geld bekommen und nicht mehr vom Ablauf des Rechtsverfahrens abhängig sind.
Kostenlos anfragenUnsere Leistungen
Über uns
Die Shelter Truck Holding, LLC ist eine Zweckgesellschaft, die gegründet wurde, um Schadensersatz für Betroffene des LKW-Kartell zu erstreiten. Dafür bietet Shelter Truck den Geschädigten Prozessfinanzierung an. Bei der Prozessfinanzierung übernimmt der Finanzierer alle mit einem Rechtsstreit verbundene Kosten und trägt diese im Falle einer Niederlage allein. Im Falle eines finanziellen Erfolges erhält der Finanzierer einen Teil des erstrittenen Betrages.
Hinter der Shelter Truck Holding, LLC stecken US-amerikanische Investoren, die über erhebliche finanzielle Mittel und Erfahrung in der Prozessfinanzierung verfügen.
Mit Shelter Truck steht Ihnen ein äußerst kompetenter und finanzstarker Partner zur Seite.
Häufige Fragen
Es entstehen Ihnen keine Vorabkosten. Das Kostenrisiko wird komplett von Shelter Truck getragen. Im Erfolgsfalle werden zuerst die Verfahrenskosten abgezogen. Diese werden pauschal mit € 200.- / LKW oder maximal 5% des Schadensersatzes / LKW abgegolten. Diese pauschale Deckelung garantiert Ihnen, dass die abzuziehenden Verfahrenskosten nicht aus dem Ruder laufen.
Anschließend wird der verbleibende Betrag im Verhältnis 65 / 35 (Mandant / Shelter Truck) geteilt.
Hier ein Rechenbeispiel:
Sie bekommen 10.000.- Euro Schadensersatz für einen LKW. Davon werden 5%, also 500.- Euro, Verfahrenskosten abgezogen. Von den verbleibenden 9.500.- erhält Shelter Truck 35%, also 3.350.- Euro. Verbleiben für Sie 6.175.- Euro.